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Zwei wichtige Instanzen: Die Nationalpark-Gremien

In ihrer Arbeit wird die Nationalparkverwaltung Eifel von den Nationalpark-Gremien unterstützt: Seit Gründung des Nationalparks Eifel 2004 tagen diese Gremien, bestehend aus der Nationalpark-Arbeitsgruppe und dem Kommunalen Nationalparkausschuss, regelmäßig  – dadurch ist gewährleistet, dass die Interessen der Bevölkerung vertreten sind. Zweimal jährlich unterrichtet die Nationalparkverwaltung den Ausschuss über alle Planungen und Maßnahmen.

  • Der Kommunale Nationalparkausschuss setzt sich aus dem Kölner Regierungspräsidenten, den Landräten der drei beteiligten Landkreise (Städteregion Aachen, Kreis Düren und Euskirchen), den Bürgermeistern der neun Nationalpark-Kommunen Heimbach, Hellenthal, Hürtgenwald, Kall, Mechernich, Monschau, Nideggen, Schleiden, Simmerath und dem Vorstandsvorsitzenden des Wasserverbandes Eifel-Rur zusammen.

  • Seine Mitglieder gehören auch der Nationalpark-Arbeitsgruppe an, in der zudem Vertreter aus 30 Behörden, Verbänden und anderen relevanten Gruppen mitarbeiten.

  • Zum Thema Wildbestandsregulierung im Nationalpark Eifel erweitert sich der Personenkreis der Nationalpark-Arbeitsgruppe um Vertreter aus elf weiteren Institutionen.

In Fragen, die den Nationalparkplan – einschließlich des Wege- und Maßnahmenplans –  und langfristige Planungen betreffen, hat der Nationalpark-Ausschuss ein Vetorecht. Davon machten die Mitglieder der Gremien seit Gründung des Nationalparks im Jahre 2004 nie Gebrauch.  

Nationalpark-Beirat Eifel

Der Nationalpark-Beirat ist ein vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW berufenes Gremium aus 14 Vertretern verschiedener Fachrichtungen. Die Beratung der Nationalparkverwaltung durch einen Beirat ist in der Nationalpark-Verordnung von 2003 festgelegt. Die Beiratsmitglieder bringen aufgrund ihrer fachlichen Schwerpunkte und ihren Erfahrungen aus anderen Schutzgebieten neue Perspektiven mit und sprechen der Nationalparkverwaltung Empfehlungen aus.

Der Beirat sieht sich als unabhängiges Gremium des Nationalparks Eifel in der Verpflichtung, sich dem Thema Windkraftanlagen anzunehmen und hat ein "Positionspapier des Beirats des Nationalparks Eifel zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen und den Bau von Windkraftanlagen in der Umgebung des Nationalparks Eifel" formuliert.

Ebenso hat der Beirat eine Stellungnahme zum Nachpflegemoratorium invasiver Neophyten im Nationalpark Eifel im Zuge des „vorgezogenen Prozessschutzes“ formuliert.


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