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Drohneneinsatz im Nationalpark tabu

Im Freizeitbereich erfreuen sich Drohnen zunehmender Beliebtheit: Sie liefern Bilder aus ungewöhnlichen Perspektiven und laden zu spektakulären Flugmanövern ein.

Beachten Sie bitte, dass der Einsatz von Drohnen im Nationalpark verboten ist! In der neuen Drohnen-Verordnung regelt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Einsatz der "fliegenden Augen". Darin genannt ist ein Betriebsverbot in und über sensiblen Bereichen, zu denen auch Naturschutzgebiete und Nationalparke zählen.

Der Grund für das Verbot ist unter anderem die Tatsache, dass Drohnen wildlebende Tiere beunruhigen und stören können. Im Nationalpark Eifel sind mehr als 2.000 Arten nachgewiesen, die auf Roten Listen stehen. Für diese Arten ist der Nationalpark ein überlebenswichtiger Rückzugsraum.

Ein Fyler des BMVI steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.


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