06.08.2020
Was ist erlaubt - und was nicht?
Das hochsommerliche Wetter lockt viele Gäste an die Seen der Region - so auch an den Rursee. Vielen Personen, die unsere Ranger am östlichen/südlichen Ufer antreffen, scheint dabei nicht bewusst zu sein, dass sie sich auf dem Gebiet des Nationalparks Eifel befinden. Der Rursee selbst gehört zwar nicht dazu - das östliche/südliche Ufer bildet allerdings die Grenze zu Nordrhein-Westfalens Nationalpark. Und das bedeutet: Dort gelten besondere Regeln zum Schutz der Natur.
So ist es beispielsweise verboten, an der Süd- bzw. Ostseite des Rursees
- zu lagern, zu campen oder zu nächtigen,
- Feuer anzuzünden,
- Hunde unangeleint zu führen,
- Flächen außerhalb der gekennzeichneten Wege und Plätze zu betreten,
- die Ruhe des Schutzgebiets durch Lärm oder in anderer Weise zu beeinträchtigen.
Manche Gäste sind überrascht, wenn sie zu später oder sehr früher Stunde von unseren Rangern angesprochen werden - wegen des hohen Besucheraufkommens haben wir die Einsatzzeiten flexibilisiert und kontrollieren die Einhaltung der Nationalpark-Regeln auch zu außergewöhnlichen Uhrzeiten. Verstöße werden mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahnet.
Wir bitten alle Nationalpark-Besucher um die Einhaltung der besonderen Regeln und einen respektvollen Umgang mit der Natur!
Nationalparkverwaltung Eifel
53937 Schleiden-Gemünd