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06.08.2020

Was ist erlaubt - und was nicht?

Das hochsommerliche Wetter lockt viele Gäste an die Seen der Region - so auch an den Rursee. Vielen Personen, die unsere Ranger am östlichen/südlichen Ufer antreffen, scheint dabei nicht bewusst zu sein, dass sie sich auf dem Gebiet des Nationalparks Eifel befinden. Der Rursee selbst gehört zwar nicht dazu - das östliche/südliche Ufer bildet allerdings die Grenze zu Nordrhein-Westfalens Nationalpark. Und das bedeutet: Dort gelten besondere Regeln zum Schutz der Natur.

So ist es beispielsweise verboten, an der Süd- bzw. Ostseite des Rursees

  • zu lagern, zu campen oder zu nächtigen,
  • Feuer anzuzünden,
  • Hunde unangeleint zu führen,
  • Flächen außerhalb der gekennzeichneten Wege und Plätze zu betreten,
  • die Ruhe des Schutzgebiets durch Lärm oder in anderer Weise zu beeinträchtigen.

Manche Gäste sind überrascht, wenn sie zu später oder sehr früher Stunde von unseren Rangern angesprochen werden - wegen des hohen Besucheraufkommens haben wir die Einsatzzeiten flexibilisiert und kontrollieren die Einhaltung der Nationalpark-Regeln auch zu außergewöhnlichen Uhrzeiten. Verstöße werden mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahnet.

Wir bitten alle Nationalpark-Besucher um die Einhaltung der besonderen Regeln und einen respektvollen Umgang mit der Natur!

Marke NLP

Nationalparkverwaltung Eifel

Urftseestraße 34
53937 Schleiden-Gemünd
02444/9510-0
02444/9510-85

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