25.11.2021
Neue Regelung: 2G bei Führungen
Die seit dem 24.11.2021 in NRW gültige Corona-Schutzverordnung betrifft auch Rangertouren und Führungen von Waldführenden im Nationalpark Eifel.
Ab sofort gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur immunisierte Personen an Führungen teilnehmen dürfen. Als immunisiert gilt, wer vollständig geimpft oder genesen ist. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahre sind von dieser Regel ausgeschlossen.
Wir bitten Teilnehmende an Führungen eine medizinische Maske/FFP2-Maske mitzuführen. Wenn Abstände nicht einzuhalten sind, müssen diese getragen werden.
Auch in den Innenräumen und bei Führungen am Standort Vogelsang gilt die generelle Maskenpflicht und die 2G-Regel, d.h. Zutritt und Teilnahme ist nur für Geimpfte und Genesene möglich.