Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Nationalpark-Themen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie weitere Fragen haben. Sie helfen damit, diese Liste zu verbessern.
(FAQs = frequently asked questions = häufig gestellte Fragen)
Häufige Fragen zum Nationalpark Eifel
Der Nationalpark selbst hat keine Öffnungszeiten und steht Interessierten grundsätzlich offen. Gerade bei winterlichen Verhältnissen bitten wir allerdings darum, auf Wanderungen bei Dämmerung und bei Nacht zu verzichten, weil Wildtiere in dieser Zeit besonders störungsempfindlich sind. Beachten Sie unbedingt das Wegegebot und die Pflicht zum Anleinen von Hunden.
Nein, ein Besuch des Nationalparks Eifel ist nicht mit Kosten für Eintritt verbunden.
Die Wanderkarte des Eifelvereins gibt einen guten Überblick über die Wege im Nationalpark Eifel. Außerdem sind alle offiziellen Wege beschildert, und Sie können sich zusätzlich einen Überblick auf den Informationstafeln an den Zugängen zum Nationalpark Eifel verschaffen. Bitte beachten Sie auch die darauf aufgeführten Ge- und Verbote, die im Schutzgebiet gelten.
Unser Tourenplaner bietet Ihnen von uns geprüfte Touren ganz unterschiedlicher Länge und Schwierigkeit!
Auch angeleinte Hunde sind im Nationalpark Eifel willkommen. In einem sensiblen Naturschutzgebiet wie dem Nationalpark besteht das ganze Jahr über und zu jeder Zeit Leinenpflicht.
Auch wenn der Begriff etwas anderes vermuten lässt, handelt es sich bei den vier Nationalpark-Toren nicht um Zugänge zum Nationalpark. Diese Tore sind Informationshäuser, die einen touristischen Servicebereich und eine kleine Nationalpark-Ausstellung beinhalten. Die Nationalpark-Tore werden von den Touristischen Arbeitsgemeinschaften der Region betrieben. Informationen zu den einzelnen Standorten und Themen der jeweiligen Einrichtung finden Sie hier.
Die Angebote der Astronomie-Werkstatt "Sterne ohne Grenzen" finden aktuell statt. Auf der Seite www.sterne-ohne-grenzen.de gibt es aktuelle Informationen.
Das Arrangement zum Wanderangebot "Der Wildnis-Trail - in vier Tagen durch den Nationalpark Eifel" kann über die Buchungsstelle des Monschauer Land Touristik e.V. gebucht werden. Informationen zum Angebot und Kontaktdaten finden Sie hier.
Grundsätzliche Fragen und Antworten
sind in der Broschüre "Der Nationalpark Eifel - Antworten auf zentrale Fragen" behandelt. Herausgeber des 47-seitigen Heftes, welches Sie unten herunterladen können, ist der Förderverein Nationalpark Eifel.
Themen der Broschüre:
- Was ist der Unterschied zwischen Nationalpark, Naturschutzgebiet und Naturpark?
- Was hat es mit dem ehemaligen Truppenübungsplatz Vogelsang auf sich?
- Welche Ge- und Verbote für Besucherinnen und Besucher gibt es und warum?
- Wer bezahlt die Einrichtung des Nationalparks Eifel?
- Wie kann ich mich an der Entstehung und Entwicklung des Nationalparks beteiligen?
Reh, Rothirsch, Mufflon und Wildschwein
Hier finden Sie Antworten auf Fragen mit dem Schwerpunkt Reh, Rothirsch, Mufflon und Wildschwein (Paarhufer) sowie Jagd beziehungsweise Regulierung des Wildbestands:
Reh, Rothirsch, Wildschwein und Mufflon.
Pflanzenfresser werden vor allem durch die Bedingungen ihres Lebensraumes, insbesondere das Nahrungsangebot reguliert. Aber auch Witterung, Parasiten und Krankheiten haben Auswirkungen auf die Anzahl der in einem Gebiet vorkommenden Tiere. Zahlenmäßig geringer ist im Vergleich zu diesen Faktoren der Einfluss von Raubtieren wie Bär, Luchs oder Wolf.
Besonders im Winter, wenn kaum andere Nahrung zu finden ist, fressen Reh, Rothirsch und Mufflon die Knospen junger Bäume. Sind diese Tiere zu zahlreich, kann dies die natürliche Ansamung und Entwicklung von Laubbäumen verhindern. Denn beliebt sind bei Reh, Mufflon und Rothirsch vor allem Buchen und andere Laubbäume; sie sind für das Wild weitaus attraktiver als Nadelbäume. Eine Überführung der im Nationalpark nicht heimischen Nadelwälder in naturnahe Laubwälder, etwa durch die Pflanzung junger Buchen, ist daher ohne regulierende Eingriffe in den Wildbestand derzeit nicht möglich. Zur Zeit ist die Zahl der großen Wildtiere noch so hoch, dass Baumarten wie Buche, Bergahorn, Kirsche, Esche, Eberesche, Aspe und Weide ohne einen schützenden Zaun kaum vorkommen.
Im Nationalpark soll die Natur so wenig wie möglich beeinflusst werden. Deshalb werden hier keine Tiere gefüttert.
Seit einigen Jahren gibt es auch in Nordrhein-Westfalen vereinzelte Hinweise auf durchziehende Wölfe. Drei Gebiete sind inzwischen offizielle Wolfsgebiete - neben Schermbeck und Senne gehört seit Anfang Juli 2019 auch das Gebiet "Eifel - Hohes Venn" dazu. Somit gehören auch Bereiche des Nationalparks zum neu ausgewiesenen Gebiet.
Interessierte Personen können im Internet unter https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise
die aktuellsten Daten zu Nachweisen einsehen.
Melden Sie bitte jede Sichtung eines Wolfes möglichst bald an das Landesumweltamt (LANUV NRW), das dafür zuständig ist.
Werktags:
Landesumweltamt (LANUV)
Telefon: 02361/305-0
Außerhalb der Geschäftszeiten/am Wochenende:
Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV
Telefon: 0201/714488
Eine Meldung ist auch via eMail möglich: wolf_nrw@lanuv.nrw.de
Sollten Sie einem Wolf begegnen, gibt das Landesumweltamt gibt folgende Hinweise:
- Versuchen Sie nicht, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern!
- Laufen Sie nicht weg, am besten bleiben Sie stehen und warten ab, bis sich der Wolf zurück zieht.
- Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, langsam zurückziehen.
- Man kann den Wolf auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).
Der Wolf und seine Wiederkehr ist aktuell für viele Menschen von besonderem Interesse. Doch die Rückkehr des scheuen Beutegreifers birgt neben der Neugier auch großes Konfliktpotenzial. Es gilt das Wildtier Wolf wieder kennen zu lernen und den respektvollen Umgang mit ihm neu zu erlernen. Daher verweisen wir auf die Experten des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), die eine Bandbreite an Informationen über den Wolf und sein Vorkommen in NRW für Sie bereitstellen:
Wildtiermanagement im Nationalpark
Ob und in welchem Umfang im Nationalpark Eifel Wildtiermanagement stattfindet, ist streng geregelt. Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema Wildtiermanagement und -Regulierung.
Im Nationalpark Eifel gibt es viele Rehe und Rothirsche, die durch ihr Fressverhalten den Wald beeinflussen. Dadurch kann das Schutzziel des Nationalparks „Entwicklung naturnaher Wälder" verzögert oder sogar verhindert werden. Auf den an den Nationalpark angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen kann es vor allem durch Wildschweine zu wirtschaftlichen Schäden kommen, da sich die Tiere auf den Äckern Nahrung holen und auf Wiesen den Boden aufwühlen. So darf - um die Waldentwicklung zu fördern und wirtschaftliche Schäden abzuwenden - die Anzahl der großen Pflanzenfresser nicht zu hoch werden. Die Nationalparkverwaltung untersucht regelmäßig den Einfluss des Wildes auf die Waldentwicklung. Daraus kann sie ableiten, ob, wo und wie eine Regulierung erforderlich ist.
Um zu erfahren, wie viele große Wildtiere im Nationalpark leben, werden regelmäßig verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Beispielsweise wird geprüft, in wieweit die Tiere die Waldentwicklung beeinflussen. Hierzu werden bestimmte Flächen ohne Zutritt für Reh und Rothirsch mit solchen verglichen, auf denen das Wild sich seine Nahrung holen kann. Dabei gibt die unterschiedliche Entwicklung der Pflanzen Auskunft darüber, wie groß der Einfluss der Tiere ist. Außerdem werden die Rothirsche jedes Jahr im Frühjahr an den selben Stellen gezählt.
Ziel der Nationalparkverwaltung ist es, die Eingriffe in die Wildpopulationen auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Im Nationalpark sollen die natürlichen Vorgänge so wenig wie möglich beeinflusst werden - auch wenn die Wildbestände verringert werden müssen. Deshalb werden vor allem junge Tiere gejagt, denn auch in der Natur ist die Sterblichkeit von Jungtieren sehr hoch. Außerdem findet keine „Trophäen-Jagd", d.h. auf ältere Tiere mit großem Geweih, statt.
Ein vollständiger Verzicht auf regulierende Eingriffe käme der Nationalpark-Philosophie „Natur Natur sein lassen" am nächsten. Grundsätzlich ruht die Jagd daher im Nationalpark. Dies ist in der Verordnung über den Nationalpark Eifel rechtlich festgelegt. Allerdings steht dort auch, dass Wildtiere, wenn dies zum Erhalt oder zur Entwicklung natürlicher Waldgesellschaften notwendig ist, reguliert werden können. Dies ist nicht nur im Nationalpark Eifel so, denn in allen deutschen Nationalparken werden insbesondere Rothirsche, aber auch andere Huftiere reguliert (Ausführungen von EUROPARC zur Jagd). Wann und wie dies im Nationalpark Eifel zu geschehen hat, ist wiederum in der Jagdverordnung geregelt. So sind in ausgewählten Gebieten Ruhezonen vorgesehen, (z.B. knapp 1000 Hektar auf der Dreiborner Hochfläche). Auf den übrigen Flächen des Nationalparks findet eine Wildregulation nur dann statt, wenn es aus folgenden Gründen erforderlich ist:
- zur Bekämpfung von Wildseuchen,
- zur Vermeidung von Wildschäden außerhalb des Nationalparks oder
- wenn Schutzziele des Nationalparks wie die Entwicklung naturnaher Pflanzengesellschaften durch das Wild gefährdet sind.
Es werden ausschließlich Rothirsch, Reh, Wildschwein und Mufflon reguliert. Alle anderen Tiere - beispielsweise Fuchs, Steinmarder und Hase, aber auch Raben- und Wasservögel werden nicht gejagt. Weitere Arten, auch neue Arten (Neozoen) wie Waschbär werden derzeit nicht bejagt. Ihr Einfluss auf andere Organismen wird aber beobachtet.
Im Nationalpark werden sowohl Einzeljagd (als Gruppenansitze) als auch Bewegungsjagden (mit und ohne Hunde) durchgeführt.
Die Verkürzung der offiziellen Jagdzeiten und der Schwerpunkt bei
Gruppenansitzen und Bewegungsjagden sorgt für eine Reduzierung der Beunruhigung durch den Menschen. Dabei wird auf Pirsch,- und Nachtjagd (Ausnahme Wildschweine in Randgebieten) verzichtet, da hierdurch das Gebiet besonders intensiv gestört wird.
Zurzeit erfolgt die Regulierung ausschließlich durch Abschuss. Es werden Gemeinschaftsansitze und sogenannte Bewegungsjagden durchgeführt. Bei Bewegungsjagden werden die Tiere durch Treiber und spurlaute Hunde veranlasst, aus ihrer Deckung zu kommen. Dies ist eine effiziente Methode zur Regulierung von Wildschwein, Reh und Rothirsch in kurzen Zeiträumen. Sie wird im Nationalpark vor allem von Oktober bis Dezember durchgeführt. Damit wird die mögliche Jagdzeit auf wenige Wochen verkürzt und die Tiere werden den ganz überwiegenden Teil des Jahres nicht gestört. So können sie mit der Zeit vertrauter und für die Gäste des Nationalparks besser erlebbar werden.
Im Monat Mai, ab August bis Mitte September und von Mitte Oktober bis Ende Dezember findet Wildbestandsregulierung statt.
In den Monaten Januar bis April, im Juni und Juli, sowie von Mitte September bis Mitte Oktober findet keine Wildbestandsregulierung statt. Ausnahmen sind nur im Januar bei der Regulierung von Wildschweinen möglich, nach vorheriger Genehmigung durch das LANUV.
Die Zeiten des Wildtiermanagements sind bewusst in Intervalle unterteilt. Hierbei werden die durch das Jagdgesetz möglichen Zeiten bei weitem nicht ausgenutzt, um möglichst effizient zu jagen und das Gebiet nicht mehr als nötig zu beunruhigen.
Die größte Ruhezone, in der kein Wildtiermanagement stattfindet, befindet sich vor der Beobachtungsempore auf der Dreiborner Hochfläche im Bereich Ritzenberg und hat eine Größe von 572 Hektar. Die Jagd ruht ebenfalls auf der Urfttalsperre (261 ha) und im Bereich der Wildniswerkstatt in Düttling (53 ha).
Eine Erweiterung der Zonen ist derzeit nicht geplant, da die Daten aus dem Vegetationsmonitoring zeigen, dass der Einfluss von Rothirsch, Mufflon und Reh derzeit die Nationalparkziele durch zu hohen Verbiss gefährden.
Die Ausübung der Jagd wird durch das Nationalparkforstamt Eifel koordiniert. Mehr als 100 nicht der Verwaltung angehörende Jäger und Jägerinnen werden gegen einen jährlichen Kostenbeitrag beteiligt. Diese müssen jährlich an mindestens einer Fortbildung über den Nationalpark Eifel teilnehmen. Jeder Jäger - ob Privatjäger oder Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung - muss jährlich einen Nachweis seiner Schießfertigkeit vorlegen.
Das Fleisch der geschossenen Tiere wird regional verkauft. Zuvor werden wildbiologische Untersuchungen zu Gesundheit, Alter, Größe und Gewicht der Tiere durchgeführt.
Es hat sich in Untersuchungen gezeigt, dass sowohl weibliche Rothirsche als auch Rehe, sowie Mufflons einen relativ kleinen Lebensraum nutzen. Es finden sich zwar auch Überschneidungen im Lebensraum mit den umliegenden Nachbarn. Es ist jedoch nicht möglich, das die angrenzenden Nachbarn den Tierbestand durch ihre Jagd so absenken, dass die Wildbestandsregulierung im Nationalpark unterbleiben könnte.