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Verbot von Drohneneinsätzen im Nationalpark

Im Freizeitbereich erfreuen sich Drohnen zunehmender Beliebtheit: Sie liefern faszinierende Bilder aus ungewöhnlichen Perspektiven. Fliegende Drohnen können wildlebende Tiere jedoch massiv beunruhigen und stören. Im Nationalpark Eifel sind mehr als 2.000 Arten nachgewiesen, die auf Roten Listen stehen, weil ihr Überleben bedroht ist. Für diese Arten ist der Nationalpark ein überlebenswichtiger Raum, in dem sie sich vor dem sonst vorhandenen Einfluss durch Menschen zurückziehen können.

Daher ist der Einsatz von Drohnen im und über dem Nationalpark Eifel streng verboten. Das gilt auch, wenn Start und Landung außerhalb des Nationalparks erfolgen.

In der neuen Drohnen-Verordnung regelt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Einsatz der "fliegenden Augen". Darin genannt ist ein Betriebsverbot in und über sensiblen Bereichen, zu denen auch Naturschutzgebiete und Nationalparke zählen. Ein Flyer des BMVI steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.


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